Wie lange kann ein Notstromaggregat maximal laufen?

Zur Beantwortung dieser Frage muss zwischen nutzungsbezogenen und regulatorischen Faktoren unterschieden werden. Nutzungsbezogen hängt die Betriebsdauer eines Notstromaggregats im Wesentlichen von drei Faktoren ab: vom Tankvolumen, dem Kraftstoffverbrauch sowie vom Motor und seiner Eignung für den Dauerbetrieb. Damit ist beispielsweise mit einem Gerät wie dem Haubenaggregat 17,5 kVA (Stage V) mit einem Fassungsvermögen von 100 Litern und einem Verbrauch bei einhundertprozentiger Auslastung von 4,7 Litern pro Stunde ein autonomer Betrieb von 21 Stunden pro Tankfüllung möglich.

Regulatorische Faktoren beziehen sich auf die Auslegungsklassen der Aggregate. Die meisten Stromaggregate, die nach PRP (Prime Power Rating) ausgelegt sind, dürfen maximal 80 Prozent ihrer Leistung im Dauerbetrieb fahren und können standardmäßig für maximal eine Stunde darüber hinaus belastet werden. Wird vom Kunden eine Dauerleistung ohne zeitliche Beschränkung gewünscht, werden Geräte mit der Leistungsdefinition COP (Continuous Operating Power) eingesetzt. Notstromaggregate mit der Auslegungsklasse LTP (Limited Time running Power) dürfen im Dauerbetrieb maximal 12 Stunden am Stück laufen.

Wir bieten Notstromaggregate zum Verleih und zum Kauf für den kurz- sowie langfristigen Einsatz an und beraten Sie im Vorfeld ausführlich und individuell zur Eignung unserer Geräte für Ihre Einsatzbereiche.

Wir haben Ihnen hier weitere Fragen und Antworten zum Thema "Notstromaggregate im Dauerbetrieb" zusammengefasst:

Bei einem Notstrombetrieb (< 300 Std. pro Jahr) darf Heizöl als Kraftstoff verwendet werden und bei einem Dauerbetrieb (> 300 Std. pro Jahr) muss das Aggregat mit Diesel betrieben werden. Diese Vorgabe gilt im stationären Bereich. Wir empfehlen, Diesel ohne Bioanteile zu verwenden (Diesel B0). Dies reduziert die Gefahr sogenannter Dieselpest, der Ansammlung von Bakterien, Pilzen oder anderer Mikroorganismen, die zu einer Schlammbildung führen. Für den mobilen Bereich/Einsatz darf Heizöl verwendet werden.

Ein Stromerzeuger wird als mobil bezeichnet, wenn er weniger als ein halbes Jahr an einem Standort im Einsatz ist. Wird das Stromaggregat dauerhaft über sechs Monate am selben Ort betrieben, gilt es als stationär. Damit einher geht eine Genehmigungspflicht, um immissionsschutzrechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Bei stationären Aggregaten, die im Spitzenlastbetrieb betrieben werden, muss Diesel als Kraftstoff verwendet werden.

Theoretisch schon – allerdings abhängig vom Wartungsintervall, denn für den Zeitraum der Wartung muss das Gerät abgeschaltet werden. Diesel-Aggregate sind wartungsarm, sicherheitsrelevante Komponenten sollten jedoch einmal jährlich professionell überprüft werden. Bei mobilen Aggregaten ist je nach Modell eine Wartung nach 500 bis 700 Betriebsstunden vorgeschrieben. Hierfür erstellen wir gern ein Angebot. Auch muss beim dauerhaften Betrieb gewährleistet sein, dass eine Überhitzung des Motors ausgeschlossen wird – hierauf gehen wir im nächsten Punkt ein.

Weiterhin hängt die mögliche und gestattete Betriebsdauer bei stationären Aggregaten auch davon ab, nach welcher Norm das Gerät ausgelegt ist. Stromaggregate der Auslegungsklasse LTP dürfen maximal 12 Stunden ununterbrochen laufen. Die Klasse COP erlaubt eine Dauerleistung ohne Zeitbeschränkung. Notstromaggregate der Auslegungsklasse PRP dürfen im Dauerbetrieb laufen, allerdings bei maximal 80 Prozent ihrer möglichen Leistung.

Unsere hochqualitativen Stromaggregate stehen für eine hohe Sicherheit und Zuverlässigkeit, auch im Dauerbetrieb. Hierfür verfügen alle Geräte über integrierte Sensoren, die bei Überhitzung des Motors eine automatische Abschaltung auslösen, sodass es nicht zu einem Brand kommen kann. Vor allem bei hohen Außentemperaturen, die eine ausreichende Kühlung des Motors nicht möglich machen, kommt es häufig zu einer Abschaltung. Wir bieten für den Einsatz eines Stromaggregats in Gebieten mit hohen externen extremen Temperaturen spezielle Geräte, die für extremes Klima wie tropische Hitze geeignet sind. Sie verfügen über leistungsstarke integrierte Kühlsysteme sowie eine besonders starke Isolierung, um einen verlässlichen langfristigen Betrieb zu ermöglichen. Gern gehen wir mit Ihnen im Detail die Eigenschaften und Vorteile solcher Speziallösungen durch – wenden Sie sich einfach an unsere Berater.

Darf mein Stromaggregat Tag und Nacht laufen?

Soll Ihr Notstromaggregat im Dauerbetrieb laufen, beachten Sie bitte die geltenden Immissionsrichtwerte. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt vor, welche Dezibel-Zahl außerhalb von Gebäuden nicht überschritten werden darf. In Wohngebieten liegt diese im Regelfall zwischen 22.00 und 6.00 Uhr bei 35 bis 40 dB, in Industriegebieten bei 70 dB. Für seltene Ereignisse gelten Ausnahmen. Dank sehr guter Lärmisolierung vieler unserer Notstromaggregate durch hochwertige Schallschutzhauben eignen sich diese in bestimmten Betriebsgebieten oder in Ausnahmefällen auch für den dauerhaften Betrieb nachts. Bei weiteren Fragen beraten Sie unsere Experten gern ausführlich und persönlich – kontaktieren Sie uns.