Ganz gleich, ob ein Stromaggregat zur Notversorgung während eines Stromausfalls verwendet wird oder zur Stromversorgung an Orten ohne Verbindung zum öffentlichen Stromnetz: Um einen sicheren Betrieb zu garantieren, müssen in Hinblick auf den idealen Standort des Notstromaggregats einige Vorgaben beachtet werden. Ein stabiler Stand und eine ebene Position sind dabei obligatorisch. Doch Sie sollten noch weitere Punkte im Blick behalten, wenn Sie ein gekauftes oder gemietetes Notstromaggregat aufstellen möchten.
Wir haben Ihnen hier weitere Fragen und Antworten zum Thema "Standort für das Notstromaggregat" zusammengefasst:
Sorgen Sie beim Aufstellen Ihres Notstromaggregats für einen trockenen Standort mit festem, ebenem Untergrund. Idealerweise befindet sich unter dem Gerät ein kleiner Sockel, der den Stromerzeuger zum Beispiel im Falle eines Rohrbruchs oder bei einer Überschwemmung und Starkregen durch eindringendes Wasser von unten schützt. Der Boden sollte nicht matschig oder weich sein, da das Gerät durch die starke Motorvibration sonst einsinken oder bei schrägem Untergrund sogar kippen könnte.
Haubenaggregate oder Containeraggregate, wie Sie sie bei H&N kaufen und mieten können, sind speziell für den Einsatz im Außenbereich gefertigt und entsprechend resistent gegen Nässe. Wie gut das jeweilige Gerät tatsächlich vor Regen geschützt ist, gibt die IP-Schutzart an, die in den technischen Daten zu finden ist. Gern beraten wir Sie individuell, wenn Sie besondere Anforderungen an Ihr Notstromaggregat haben.
Handelt es sich um ein offenes Gerät – häufig im privaten Bereich – ist eine wasserdichte Abdeckung notwendig, um das Notstromaggregat an einem Standort im Außenbereich betreiben zu können, ohne dass das elektrische System Schaden nimmt oder es zur Gefahr eines Stromschlags kommt.
Leistungsstarke Notstromaggregate, die mit einem öffentlichen Netz verbunden sind, sind zwingend zu erden – und zwar durch eine Fachkraft für Elektroinstallation. Lediglich bei Stromerzeugern mit maximal 10 kW kann auf eine Erdung verzichtet werden, da diese Geräte normalerweise über einen Schutzpotenzialausgleich verfügen, der vor Überspannung schützt.
Sowohl beim genehmigungsbedürftigen Betrieb eines stationären Stromgenerators als auch bei der nicht genehmigungspflichtigen Nutzung eines mobilen Notstromaggregats unterliegen Sie den Betreiberpflichten gemäß §22 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Sie betreffen zum einen die Luftreinhaltung sowie auch die Beachtung des Lärmschutzes je nach Standort des Aggregats.
Im Idealfall wird eine Mindestentfernung zwischen Stromaggregat und Wohngebiet von 100 Metern eingehalten, damit es nicht zur Lärmbelästigung kommt. Ist dies nicht möglich, sollten Sie in ein besonders leises Gerät investieren oder eine spezielle Schallschutzhaube ergänzen, um einen leiseren Betrieb zu gewährleisten. Gern helfen wir Ihnen im persönlichen Gespräch weiter und empfehlen geeignete Notstromaggregate.