Umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV

Seit dem 01.12.2018 dürfen Biozidprodukte (z.B. Grotamar® 82) sowie gefährliche Chemikalien mit dem Gefahrenpiktogramm GHS08 / GHS06 oder dem Signalwort Gefahr bzw. mit dem Gefahrenhinweis H350 nur von geschulten Verwendern/Unternehmen oder öffentlichen Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten erworben werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Fachkräfte mindestens einmal jährlich belehrt werden oder die Organisation über eine speziell geschulte Fachkraft nach § 11 ChemVerbotsV verfügt.

H & N Energien GmbH erfüllt die Voraussetzungen nach § 11 ChemVerbotsV und die Anforderungen nach § 6 Absatz 2 ChemVerbotsV.

 

Allgemeine Voraussetzungen für die Abgabe nach § 8 Absatz 2 bis 4 ChemVerbotsV:

  • Abgabe durch Sachkundigen
  • Abfrage des Verwendungszwecks
  • Unterrichtungspflicht
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Selbstbedienungsverbot

 


Sachkundige Person nach § 11 ChemVerbotsV


Herr Viktor Noll
Dipl.-Wirtsch.-Ing.
Tel.:     +49 6257 50473-51
Mobil:  +49 1520 2747860

E-Mail: noll(at)hun-online.de

Zeugnis ChemVerbotsV geblured